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Die Burgergemeinde Burgdorf leistet für ihre im Kanton Bern ansässigen Burgerinnen und Burger umfassende soziale Unterstützung.
Unter der Verantwortlichkeit des Burgerrates betreut eine Beauftragte für das Sozialwesen administrativ das burgerliche Sozialwesen gemäss geltenden Gesetzesbestimmungen.
Für den Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes ist für die Burgergemeinde Burgdorf die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) zuständig.
Für diese Aufgaben steht der Ertrag des burgerlichen Fürsorgegutes zur Verfügung, in welches auch die reglementarischen Gebühren für die Aufnahme in das Burgerrecht fliessen.