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Die Burgergemeindeversammlung als oberstes Organ versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr zur Behandlung und Genehmigung von Verwaltungsrechnung und Voranschlag sowie zur Wahl ihrer Behördemitglieder (es besteht Amtszeitbeschränkung).
Weiter befindet die Gemeindeversammlung u.a. über Burgerrechtsaufnahmen, Änderung von Gemeindereglementen und über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Finanzkompetenz des Burgerrates liegen.
Der Burgerrat besteht aus dem Präsidenten und sechs Mitgliedern. Er vertritt die Burgergemeinde nach aussen und besorgt alle ihm übertragenen Geschäfte. Der Rat wählt die Mitglieder der Kommissionen, diesen steht ein Burgerrat vor. Es besteht eine Kultur- und eine Sportkommission. Nach Bedarf werden Spezialkommissionen geschaffen.
Der Ratsschreiber hat die Aufsicht über die gesamte Verwaltung, die in vier Bereiche aufgeteilt ist; der Wald, die Liegenschaften/Domänen, die Stadtbibliothek mit dem Burgerarchiv und die Finanzverwaltung.
Organigramm