Burger Journal 08 - November 2022

Wenn Burger in finanzielle Not geraten… BURGERLICHES SOZIALWESEN Im Mittelalter war die Fürsorge und das Armenwesen die Aufgabe der Kirche. Sie unterhielt Einrichtungen, insbesondere die Spitäler, in denen nicht nur pflegebedürftige und kranke Menschen aufgenommen wurden, sondern auch mittellose Bürgerinnen und Bürger, die nicht von ihren Angehörigen unterstützt werden konnten. Die Spitäler boten auch Reisenden, die oft mittellos und auf Arbeitssuche durchs Land zogen, kurzzeitige Unterkunft und eine Mahlzeit. Finanziert wurde dieses grosse kirchliche Engagement nicht zuletzt durch Schenkungen und Spenden aus Kreisen der wohlhabenden Stadtbevölkerung, die sich durch ihre Unterstützung Bedürftiger eine Vergebung ihrer Sünden erhofften. Doch die Armut spitzte sich im Verlauf des 16. Jahrhunderts schon so weit zu, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht mehr ausreichten. Immer mehr besitzlose Menschen zogen bettelnd durchs Land. Niemand wollte sie aufnehmen und sich um sie kümmern. Die Berner Regierung drängte deshalb darauf, dass die Gemeinden die Verantwortung für die Fürsorge der Armen übernehmen sollten. DIE HEIMATGEMEINDE WIRD FÜR DAS ARMENWESEN ZUSTÄNDIG 1676 griff die Berner Obrigkeit zu einer radikalen Massnahme. Um die grassierende Armut in den Griff zu bekommen, wurde jede Person auf bernischem Staatsgebiet einer Heimatgemeinde zugewiesen. Diese Heimatgemeinde war verpflichtet im Falle der Verarmung die zugewiesene Person aufzunehmen und zu versorgen. Alle Personen, ob mittellos oder vermögend, welche über längere Zeit in einer GeDAS BURGERLICHE SOZIALWESEN HAT EINE LANGE UND BEWEGTE GESCHICHTE. AUCH NACH DER EINFÜHRUNG DER BERNISCHEN STAATSVERFASSUNG VON 1831 UND DER AUFTEILUNG DER AUFGABEN UNTER EINWOHNER- UND BURGERGEMEINDE BLIEB DIE SOZIALE UNTERSTÜTZUNG IN NOT GERATENER BURGER EINE AUFGABE DER BURGERGEMEINDE.

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